Die Fußgängerzone muss Fußgängerzone bleiben!

Die Fußgängerzone muss Fußgängerzone bleiben!

Die Fußgängerzone muss Fußgängerzone bleiben!

Die Fußgängerzone für Fahrradfahrer zu öffnen ist seitens der CDU immer kritisch bewertet worden, da die Gefahr für Kinder und Senioren durch rücksichtslose Radfahrer zu groß ist. 

Die CDU hatte immer gegen die Öffnung der Fußgängerzone für Radfahrer gestimmt. 

Fest steht seit der Öffnung: Das Verhalten einiger Radfahrer und es sind nicht nur eine Hand voll, ist inakzeptabel.

Die CDU Fraktion stimmt dem Bürgerantrag in den ersten beiden genannten Bereichen zu! Der dritte Bereich ist nicht für Fahrradfahrer freigegeben.

Der Bürgerantrag.

„Anregungen und Beschwerden (Bürgerantrag)

gemäß § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW)

Thema: Freigabe und Öffnung der Fußgängerzone für den Radverkehr

Hiermit beantrage ich, dass der für diese Entscheidung als zuständig erklärte Bau- Umwelt- und Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am 15.09.2020 die in der Sitzung am 09.06.2020 im Bau- Umwelt- und Verkehrsausschuss beschlossene erweiterte Freigabe und Öffnung der Fußgängerzone für Radfahrer (rund um die Uhr), und zwar 

 für folgende Bereiche:  

  • Obere Heggerstraße zwischen Moltkestraße und  Roonstraße
  • Obere Heggerstraße zwischen Roonstraße und Augustastraße
  • (Untere Heggerstraße zwischen Augustastraße und Gr. Weilstraße)

mit sofortiger Wirkung aufhebt.

Ich bitte diesen Antrag an den Ausschussvorsitzenden des BUV-Ausschusses, Herrn Reinhard Korfmann weiterzuleiten.

Begründung:

Ich gehe regelmäßig in den Abendstunden oder am Wochenende mit meiner Familie und teilweise auch mit den Enkelkindern (8 und 4 Jahre alt) sowie Freunden in die Innenstadt, insbesondere in die o. a. Bereiche einkaufen und flanieren. Bis zur Freigabe dieser Bereiche für Radfahrer war dieses auch problemlos und recht ungefährlich möglich. 

Gerade die Heggerstraße in der Fußgängerzone wird als zentraler Bereich von Familien mit Kinderwagen, kleinen Kindern mit Spielgeräten, Personen mit Beeinträchtigungen und Rollator bzw. Rollstühlen genutzt. 

Seit der Öffnung für Radfahrer gleicht die Heggerstraße, insbesondere in den Abendstunden und am Wochenende vielfach einem Hindernisparcours. Der abschüssige Bereich der Heggerstraße von der Roonstraße (insbesondere ab Woolworth) bis zur Großen Weilstraße bietet sich für eine Vielzahl von Radfahrern an, diesen mit einer hohen Geschwindigkeit rasend zu benutzen. Diese gefährliche Fahrweise lässt es nicht zu, auf eine plötzlich auftretende Situation zu reagieren. Ein Zusammenprall mit anderen Personen oder sonstigen Gegenständen hätte katastrophale Folgen für die Beteiligten. 

Es ist für mich nur eine Frage der Zeit, bis hier etwas Schlimmeres passiert.

Gleiches gilt auch für die vermehrt auftretenden Skatboardfahrer, die sich ähnlich verhalten. 

War es bisher möglich, die Fußgängerzone und die Altstadt in relativ sicherer Weise zu begehen, liegt unser Verhalten nun auf die Prüfung der Umgebung um Unfälle zu vermeiden. 

In der Veranstaltung der Vorstellung der Bürgermeisterkandidaten am 13.08.2020 in der Gebläsehalle, hat eine Bürgerin unter starkem Beifall der Anwesenden die Öffnung und Freigabe der Fußgängerzone für Radfahrer stark kritisiert. Sie hat auf die bestehenden Gefahren hingewiesen und eine Rücknahme dieser Öffnungen für Radfahrer angeregt. 

Rechtliche Beurteilung

Die Politik hat bewusst in einem Gesetz (StVO) eine Regelung getroffen, die, wie schon aus der Definition (Fußgängerzone) erkennbar, einen festgelegten Raum bestimmt, wo Personen geschützt und ohne Belästigungen und Gefahren diesen nutzen sollen. 

Im verkehrsrechtlichen Sinn (StVO) ist die Fußgängerzone eine Verkehrsfläche, die generell nur von Fußgängern genutzt werden darf. Typische Beispiele für Fußgängerzonen sind Flaniermeilen und Einkaufsstraßen in Städten. 

Fußgängerzonen sind grundsätzlich nicht für den Fahrzeugverkehr geöffnet, also auch nicht für Radfahrer. 

Ausnahmeregelungen sind für Lieferfahrzeuge der Geschäfte möglich und entsprechend beschildert. Auch ist eine Ausnahmeregelung für Radfahrer möglich, wenn diese Schrittgeschwindigkeit fahren.

Die Sicherheit der Fußgänger haben immer Vorrang. 

In der Gesamtbeurteilung handelt es sich hierbei um eine Interessenabwägung im Rahmen der Gefahrenabwehr, die eindeutig zu Gunsten der Fußgänger ausgerichtet sein muss. 

Es gibt keinen Grund für eine Hauptstraße (Heggerstraße) von rd. 500 m Länge, eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren mit Fahrrädern zuzulassen. 

Allen Radfahrern ist es zuzumuten, in diesen Bereichen zum Schutze der Fußgänger sein Fahrrad zu schieben. 

Durch die Freigabe und Öffnung rund um die Uhr wird eine gelegentliche Überwachung an der Gesamtsituation nichts ändern, da sie nur die Radfahrer zum Zeitpunkt der Überprüfung antreffen. 

In der Sitzung am 09.06.2020 zur Abstimmung der einzelnen Bereiche innerhalb der Fußgängerzone, wurde die Öffnung der Fußgängerzone für Radfahrer in den Abschnitten, die den meisten Fußgängeraufenthalt und von der Straßenführung am abschüssigsten ist, (Bereiche 1 u. 2)und somit am gefährlichsten, freigegeben. Die Freigabe für die Nebenabschnitte (Bereiche 3 bis 8) mit weniger Fußgängern und geradem Verlauf wurden abgelehnt.

Diese Beschlüsse machen keinen Sinn und sind entsprechend zu berichtigen, dazu dient dieser Antrag.