Neues von der Ruhrrenaturierung

Neues von der Ruhrrenaturierung

Neues von der Ruhrrenaturierung

Der Ruhrbogen heute und morgen – Film der Bezirksregierung Arnsberg (http://www.brd.nrw.de/umweltschutz/wasserrahmenrichtlinie/index.jsp)

Maßnahmen abgemildert, Buhnen bleiben zum Teil erhalten

Nach einiger Zeit der Stille um das Thema Ruhrrenaturierung in der Öffentlichkeit, hat sich die CDU-Fraktion über den aktuellen Stand informiert. Vertreter der Bezirksregierung Düsseldorf erläuterten, dass die Eingriffe im Vergleich zum ursprünglichen Plan abgemildert, die für die Region und Geschichte bedeutenden Buhnen zu 40 Prozent erhalten bleiben und bis 2020 mit den Maßnahmen begonnen werden soll. Es bleibt dennoch beim geteilten Meinungsbild der CDU-Fraktion zur Renaturierung des Winzer Ruhrbogens.

Den aktuellen Stand der geplanten Maßnahmen finden Sie in dieser Präsentation der Bezirksregierung Düsseldorf. Ab Seite acht werden die Umgestaltungsmaßnahmen Abschnitt für Abschnitt gezeigt.

Auszüge aus den geplanten Maßnahmen der Bezirksregierung Düsseldorf (zum Vergrößern, bitte anklicken. Mehr in der Präsentation der Bezirksregierung Arnsberg.)

Ökologisch betrachtenswert, aber Zweifel an Verhältnismäßigkeit

Zwar erscheinen die präsentierten Maßnahmen aus ökologischer Sicht betrachtenswert, fraglich bleibt aber vor Allem die Verhältnismäßigkeit der Eingriffe. Landesweit werden für alle Vorhaben, von denen der Winzer Ruhrbogen eins ist, 80 Mio. EUR jährlich investiert. All diese Mittel hat der Bürger seit 2004 mit einer zusätzlichen Abgabe auf die Wassergebühren bezahlt. Zwar wurden die prognostizierten Baukosten für den Hattinger Ruhrabschnitt nicht genannt, allein die Planung hat aber bereits 500.000 EUR gekostet. Der Bau dürfte ein vielfaches dessen kosten. Angesichts solcher Beträge „stellt der Bürger zu Recht die Frage: Muss das denn sein? Ist es verhältnismäßig wenn für die Umgestaltung einer an sich intakten Natur so viel Geld ausgegeben wird?“, so Reinhard Korfmann. Denn auch wenn die Mittel zweckgebunden für die Umsetzung von Renaturierungsmaßnahmen an Flüssen sind, bleibt der Eindruck bestehen, dass in anderen Feldern mit vermeintlich dringenderen Handlungsbedarf Gelder fehlen – und das auch zu Recht, so Korfmann weiter.

Andere mahnen zur Vorsicht, wenn es um die Pflege und Erhaltung des einmal umgebauten Zustandes geht. Wer kümmert sich um z.B. die neu zu schaffenden Brücken, den durch näher rückendes Gas notwendigen Schutz der Gasleitungen und den Ökozustand, wenn sich dieser mal in ungewollte Richtung ändert? Denn die Uferführung der Ruhr soll sich im renaturierten Zustand durchaus verändern können. Laut der Bezirksregierung sei die Unterhaltung Aufgabe des Landes NRW, da es sich um ein landeseigenes Gewässer handelt und alle relevanten Uferteile am Winzer Ruhrbogen in Landesbesitz seien. Wie das Land NRW mit seiner Infrastruktur umgehe, wisse man durch die zahlreichen maroden Brücken in NRW, so kritische Stimmen aus der Fraktion. Ebenfalls sei nicht geklärt, ob einige niedrigliegende Grundstücke im Besitz von Bürgern durch Veränderung des Wasserlaufs nicht doch häufiger nass werden als bisher.

Ruhrrenaturierung ist als Teil der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie verpflichtend. Stadt Hattingen hat keine Entscheidungsbefugnis.

Die Ruhrrenaturierung am Winzer Bogen in Hattingen war zuletzt im Herbst 2014 Thema in der Öffentlichkeit. Damals hatten die zuständigen Bezirksregierungen Düsseldorf und Arnsberg nach Protesten eingelenkt und eine Infoveranstaltung in der Gebläsehalle veranstaltet, was sich am Winzer Ruhrbogen tuen solle. Diesen Wechsel in der Kommunikation begrüßt die CDU. Seitdem wurde die Öffentlichkeit insbesondere bei einem runden Tisch aller Beteiligten, auch mit der portestierenden Bürgerinitiative, und einer 3-wöchigen Ausstellungspräsentation in der Stadtbibliothek informiert. Auch bei den kommenden Schritten will die Bezirksregierung mehr Transparenz zeigen. „Hier haben wir Fehler gemacht und sind zu spät auf die Bürger zugegangen.“, sagte Jürgen Klingel während seinem Vortrag in der CDU-Fraktion.

Es bleibt jedoch beim Anhören der Hattingerinnen und Hattinger. Mitentscheiden kann die Stadtverwaltung und der Stadtrat dagegen nicht. Die Ruhrrenaturierung ist ein Teil der Maßnahmen der Wasserrahmenrichtlinie. Sie ist EU-Gesetzgebung, die das Land NRW umsetzen muss und in Hattingen tut, weil ihr hier wesentliche Uferabschnitte gehören. Die Bauarbeiten in Hattingen werden vollständig vom Land mithilfe der seit 2004 existierenden zusätzlichen Abgabe auf die Wassergebühren finanziert. Auch hier hatte die Stadt Hattingen kein Mitspracherecht, muss aber auch keine eigenen Gelder beisteuern – wenn es bei der Übernahme der Folgekosten für die Unterhaltung vom Land bleibt.