Haushalt kommt nur durch 3 Mio. EUR mehr Zuweisungen der CDU-geführten Landesregierung zustande

Haushalt kommt nur durch 3 Mio. EUR mehr Zuweisungen der CDU-geführten Landesregierung zustande

Haushalt kommt nur durch 3 Mio. EUR mehr Zuweisungen der CDU-geführten Landesregierung zustande

Mit dem neuen Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2018 der CDU-geführten Landesregierung werden die Kommunen in NRW mit über eine Milliarde Euro entlastet. Für Hattingen sind dies rund drei Millionen Euro, die in 2018 mehr aus Düsseldorf überwiesen werden. Nur dadurch ist es in Hattingen gelungen auch für 2018 einen ausgeglichenen Haushalt zu beschließen und die Auflagen des noch bis 2021 laufenden Stärkungspakts nicht zu verletzen.

Demnach muss die Stadt Hattingen seit 2016 bis zum Ende des Stärkungspakts einen ausgeglichenen Haushalt erreichen. Als mögliche Konsequenz steht dann die Einsetzung eines sog. Sparkommissars immer wieder im Raum, der über Politik und Verwaltung hinweg jegliche Steuererhöhung im Alleingang beschließen könnte. Weitere Steuererhöhungen über das bereits jetzt unerträgliche Maß hinaus, hat die CDU für sich ausgeschlossen. Sie würde diese nicht mittragen.

Das neue GFG hilft die traditionell hohen Belastungen der Kommunen besser zu tragen. Die nach Abschluss des Kassenzeitraums nun festen Berechnungen haben ergeben, dass die Gesamtzuweisungen an die Kommunen im kommenden Jahr mehr als 11,7 Milliarden Euro betragen werden. Das ist im Vergleich zur aktuellen Situation ein Plus von etwa 1,06 Milliarden Euro – und entspricht einer Steigerung von 9,96 Prozent. Für Hattingen von rund 26,5 auf etwa 29,5 Millionen Euro sogar 11,4% mehr. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde vom Landeskabinett auf Vorschlag der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, Ina Scharrenbach (CDU), beschlossen und wird in der letzten Plenarsitzung des Landtages am 20. und 21. Dezember verabschiedet. Damit hält die NRW-Koalition ihr Versprechen, die Kommunen insgesamt finanziell zu unterstützen.

Zur Modellrechnung für alle Kommunen in NRW geht es hierlang: Modellrechnung GFG 2018. Der Jahresvergleich von 2017 und 2018 für Hattingen befindet sich auf Seite 27.


Zum Hintergrund:

Der kommunale Finanzausgleich wird in Nordrhein-Westfalen durch das jährliche Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) geregelt. Das Land legt dabei die Höhe der Gesamtzuweisungen und die Struktur der Zuweisungen (allgemeine/zweckgebundene; konsumtive/investive) fest. Damit werden die Kommunen insbesondere an den Einnahmen aus den Gemeinschaftststeuern beteiligt (z.B. Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer und Umsatzsteuer), die Bund, Ländern und Kommunen gemeinschaftlich zustehen.