Verkaufsoffener Sonntag kann stattfinden

Verkaufsoffener Sonntag kann stattfinden

Wie bereits beim verkaufsoffenen Sonntag an Fronleichnam, 15. Juni (wir berichteten), hat Ver.di auch Klage gegen die Offenhaltung von Läden während des 1. Oktobers eingereicht. Vom 29.9. bis 1.10. findet in Hattingen das Herbst- und Panhasfest statt. Nachdem das Verwaltungsgericht Arnsberg die Klage der Gewerkschaft abgelehnt hatte, reichte Ver.di am 27.9. jedoch Beschwerde gegen den Beschluss ein. Diese wurde heute Nachmittag zurückgewiesen.  Die CDU ist erfreut, dass der verkaufsoffene Sonntag im Rahmen des Herbst- und Panhasfest nun also stattfinden kann.

Dagegen hält die CDU das Verfahren der Gewerkschaft für heimtückisch. Da Ver.di nicht zum ersten Mal so verfahre, sei auffällig, dass die Ver.di die Klagen und Beschwerden besonders kurzfristig vor den jeweiligen Sonntagen einreicht. „Möglicherweise um die Einzelhändler, die zu diesem Zeitpunkt bereits in Waren und Personalplanung investiert haben, zu schädigen. Wir verurteilen ein solches Verhalten.“, so Gerhard Nörenberg, Partei- und Fraktionsvorsitzender der CDU Hattingen.

Des Weiteren habe er kein Verständnis für die grundsätzliche Ablehnung von Ver.di gegenüber den verkaufsoffenen Sonntagen in Hattingen, weil sie keine Rücksicht auf auf die lokalen Verhältnisse nehme. Denn der Großteil der Geschäfte in Hattingen und der an verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen teilnehmenden Geschäfte sind inhabergeführt. Dort steht meist auch der Inhaber hinter der Ladentheke. Daneben entscheiden sich einige Mitarbeiter gerne für den ein oder anderen zusätzlichen Arbeitstag – Hattingen hat insgesamt vier verkaufsoffene Sonn- und Feiertage – um sich etwas dazu zu verdienen und von den bezahlten Lohnzuschlägen zu profitieren. So wie für die Stadt eine Befragung unter den Hattinger Einzelhändlern gemacht wurde, wie viele Ladenbesucher sie an den auszurichtenden Verkaufstagen erwarten, hätte sich die CDU auch eine Befragung von Ver.di unter seinen Mitgliedern gewünscht. „Haben Sie denn mal Ihre Mitglieder gefragt, ob sie die verkaufsoffenen Sonntage ablehnen? Sicher nicht, weil einige sich dabei bestimmt etwas dazu verdienen wollen und einige um die Wichtigkeit bei der Außenwirkung wissen. Deswegen ist die Ablehnung von Ver.di für mich nur eine Ablehnung der Funktionäre, nicht der Mitglieder, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.“, richtet sich Gerhard Nörenberg an Ver.di.

Auch für die Außenwirkung hat die CDU im Falle einer Ablehnung des verkaufsoffenen Sonntags Schaden befürchtet. Das wäre ein fatales Signal für die auswärtigen Besucher gewesen, die gerne zu den Festen und den jeweils darin eingebetteten verkaufsoffenen Tagen kämen.