CDU unterstützt den Hattinger Einzelhandel.

CDU unterstützt den Hattinger Einzelhandel.

Über die zwei für 2017 noch geplanten verkaufsoffenen Feiertage musste anlässlich der erfolgreichen Klage der Gewerkschaft ver.di neu entschieden werden.  Mit einer neuen Vorlage, neuen geplanten Besucherzahlen und diesmalig korrekter Anhörung von ver.di hat der Stadtrat mit knapper Mehrheit die verbleibenden verkaufsoffenen Sonntage am 1. Oktober (Herbstfest und Panhasmarkt) und am 17. Dezember (Weihnachtsmarkt) bestätigt. Ver.di blieb bei ihrer Haltung und lehnt auch die künftigen verkaufsoffenen Sonn- oder Feiertage ab und befürchtet Zwang für Mitarbeiter. Die CDU machte in der Ratssitzung am 6. Juli deutlich, dass sie in der grundsätzlichen Ablehnung von ver.di eine reine Funktionärsentscheidung sieht, die keine Rucksicht auf auf die lokalen Verhältnisse nehme.

Denn der Großteil der Geschäfte in Hattingen und der an verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen teilnehmenden Geschäfte sind inhabergeführt. Dort steht meist auch der Inhaber hinter der Ladentheke. Daneben entscheiden sich einige Mitarbeiter gerne für den ein oder anderen zusätzlichen Arbeitstag – Hattingen hat insgesamt vier verkaufsoffene Sonn- und Feiertage – um sich etwas dazu zu verdienen und von den bezahlten Lohnzuschlägen zu profitieren. So wie für die neue Verordnung eine Befragung unter den Hattinger Einzelhändlern gemacht wurde, wie viele Ladenbesucher sie an den auszurichtenden Verkaufstagen erwarten, hätte sich die CDU auch eine Befragung von ver.di unter seinen Mitgliedern gewünscht. Unser Fraktionsvorsitzender Gerhard Nörenberg fragte in der Sitzung: „Haben Sie denn mal Ihre Mitglieder gefragt, ob sie die verkaufsoffenen Sonntage ablehnen? Sicher nicht, weil einige sich dabei bestimmt etwas dazu verdienen wollen und einige um die Wichtigkeit bei der Außenwirkung wissen. Deswegen ist die Ablehnung von ver.di für mich nur eine Ablehnung der Funktionäre, nicht der Mitglieder, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.“ Auch für die Außenwirkung hat die CDU im Falle einer Ablehnung Schaden befürchtet. Das wäre ein fatales Signal für die auswärtigen Besucher gewesen, die gerne zu den Festen und den jeweils darin eingebetteten verkaufsoffenen Tagen kämen.

Zum Hintergrund:

Ver.di hatte eine Einstweilige Verfügung gegen den verkaufsoffenen Feiertag an Fronleichnam, 15. Juni, erwirkt, weil die Gewerkschaft vorher nicht ausreichend angehört wurde. Der gestoppte verkaufsoffene Feiertag wurde daraufhin kurzerhand nach draußen verlegt, da sich das Verbot nur auf die Ladenflächen bezog. So fand der Verkaufstag als Markttag statt.